Informationen
Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie
unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt
hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers, außer bei Schäden unter der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro.
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und die Schadenshöhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur
so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher,
die entstandenen Reparaturkosten zu begleichen oder weist alle Schuld von sich.
Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum
Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Eventuelle Einwände des Unfallverursachers können entkräftet werden, sobald
ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht sieht.
Wir als Gutachter empfehlen Ihnen: Schalten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt ein, dem Sie vertrauen!
Hier erreichen Sie uns:
Kfz-Sachverständigenbüro Gölz
Mobil: 0174 / 54 24 113
E-Mail: info@kfz-sachverstaendigenbuero-goelz.de
Schnelle Hilfe Vor - Ort :
Im Notfall sind wir jederzeit gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an: 0174 / 54 24 113
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